Broschüre:
Schulordnung
In unserer Schule wollen wir gemeinsam leben und lernen. Damit uns das gelingt und sich alle wohl fühlen, gibt es verbindliche Regeln.
Wenn wir uns daran halten und einander freundlich und achtsam begegnen, werden wir zusammen viele schöne Schultage erleben.
So lernen wir zusammen:
(Quelle: GS Biberach)
Unsere goldenen Regeln:
J
Wir gehen respektvoll miteinander um und reden freundlich miteinander.
Dazu gehört ein freundliches „Guten Morgen“, ebenso wie „Bitte“ und „Danke“.
Wir halten uns an die Gesprächsregeln - wir hören einander zu und lassen den anderen ausreden.
Wir achten fremdes Eigentum.
I
Wir lösen Streitigkeiten im Gespräch und bleiben fair.
Wir hören auf die Stopp-Hand.
Wir bitten Friedensstifter oder einen Erwachsenen um Hilfe.
Zur Wiedergutmachung hilft ein aufrichtiges „Es tut mir leid!“ oder wir wählen etwas aus unseren Versöhnungsangeboten.
{
Wir fühlen uns verantwortlich für unsere Schule und halten sie ordentlich und sauber. Dinge, die uns nicht gehören, behandeln wir besonders sorgsam. Schulmöbel, Wände und Spielgeräte sollen auch für andere Kinder gut erhalten bleiben.
Wir halten unseren Arbeitsplatz sauber.
Wir werfen nicht nur eigenen Müll in die richtigen Behälter und lassen nichts auf dem Boden liegen.
Wir hängen Jacken und Sportbeutel an die Garderobe.
Wir achten besonders im Toilettenbereich auf Sauberkeit und verschwenden weder Papier noch Wasser.
R
Wir erfüllen pünktlich und regelmäßig unsere Aufgaben.
Wir Schülerinnen und Schüler lassen Smartphones, Smartwatches und ähnliche Geräte möglichst zu Hause. Wenn doch jemand ein solches Gerät mit sich führt, muss es sich vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet im Schulranzen befinden. Smartwatches befinden sich im Schulmodus.
Wir kommen pünktlich zum Unterricht.
Beim Frühstück sitzen wir am eigenen Platz. Ein gesundes Frühstück gibt mir Kraft für den Tag.
Die Hofpausen verbringen wir auf dem Schulhof, Regenpausen im Klassenzimmer.
Wir nutzen den Weg in die Pause oder den Rückweg ins Klassenzimmer, um auf die Toilette zu gehen.
²
Wir bewegen uns im Schulgebäude und auf dem Hof rücksichtsvoll.
Damit wir im Schulhaus eine ruhige Lernumgebung haben, gehe ich langsam und leise durch das Schulhaus.
Im Treppenhaus halten wir uns immer rechts und benutzen das Geländer nur zum Festhalten.
Wir kommen möglichst zu Fuß oder mit dem Roller in die Schule und dürfen nach der Fahrradprüfung auch mit dem Fahrrad fahren.
Wir werfen keine Gegenstände und im Winter nicht mit Schneebällen.
Ich habe die Regeln verstanden und halte sie ein.
Unterschrift Kind: ________________________
Meine Eltern haben die Regeln mit mir durchgesprochen.
Unterschrift Erziehungsberechtigte/r: ___________________
Impressum:
Grundschule Seckenheim
Stammschule:
Zähringer Straße 66
68239 Mannheim
Südschule:
Innerer Heckweg 3
68239 Mannheim
Quellenangaben: Biberach, Weidenstetten
Das ergänzend auf die Homepage?:
Schulordnung / Handynutzung
Einige Erläuterungen und gesetzliche Hinweise dazu:
· Schulmodus einer Smartwatch bedeutet, dass die Funktionalität nur auf das Anzeigen der Uhrzeit beschränkt ist!
· Während Ihr Kind auf dem Schulgelände ist, ist jederzeit sichergestellt, dass Sie als Eltern im Notfall bei Krankheit vom Lehrerpersonal erreicht werden können. Somit ist die Nutzung der Notfallnummer von den Kindern über die Uhr im Schulhaus ebenfalls untersagt.
· Für alle anderen Probleme (kleinere Verletzungen, Streitigkeiten ….) sind stets Lehrkräfte in der Nähe und können von den Kindern angesprochen werden.
· Prüfen Sie, ob das Mitführen eines Handys oder einer Smartwatch (besonders an Sporttagen) notwendig ist. Für Beschädigungen oder Verschwinden übernimmt die Schule keine Haftung.
· Die Aufnahme oder Übertragung von Bild und Ton anderer Personen ohne deren explizierte und informierte Einwilligung ist verboten (z.B. Aufzeichnung des Unterrichts, Aufzeichnung von Gesprächen auf dem Pausenhof). Es handelt sich um einen Straftatbestand. Zudem sind Stimmen und Bilder von Personen datenschutzrechtlich „personenbezogenen Daten“. Deren Verarbeitung (Speichern, Übertragungen) bedarf einer Rechtsgrundlage (z.B. einer Einwilligung) und ist ansonsten verboten.
· Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass Smartwatches mit einer „Abhörfunktion“ (auch genannt: „voice monitoring“, „Babyphonefunktion“, „one-way conversation“), also die Möglichkeit der permanenten, ferngesteuerten und heimlichen Übertragung von Stimmen und Geräuschen durch die Uhren in Deutschland grundsätzlich verboten sind. Bereits der Besitz ist strafbar. Es bestehen entsprechende Hinweise der zuständigen Behörde (Bundesnetzagentur).
· Zum Schluss noch ein Hinweis: Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste haben eine Altersbeschränkung. Informieren Sie sich beispielsweise auf www.klicksafe.de.
Quelle: VGS Weidenstetten
